«... und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar» (Ps 23,6).
An der Pforte des Himmels
Weil unser Heiland sehnlichst nach der ewigen Gemeinschaft mit den Seinen verlangt, sollten wir uns - wie David und Paulus - mit der Ewigkeit beschäftigen. Aber es gibt noch einen weiteren Grund, dies zu tun: Kinder Gottes sind mit der Ewigkeit viel mehr verquickt, als ihnen das bewusst ist.
Jedes Kind Gottes befindet sich gemäss seiner hohen Berufung in Jesus Christus schon seit seiner Wiedergeburt direkt an der Pforte des Himmels. Anders gesagt: Als gläubige Christen bewegen wir uns, geistlich gesehen, unmittelbar beim Himmel; das ist unser Lebensraum, unser Revier. Weshalb? Jedes wahre Kind Gottes ist in und durch Jesus Christus schon während seines irdischen Lebens im Himmel eingegliedert und eingeschrieben. Wir sind zwar noch nicht im Himmel, aber wir sind dort bereits erfasst. In diesem Sinn befinden wir uns an der Pforte des Himmels, das heisst, wir sind dem Himmel sehr nahe; es braucht nur noch einen kleinen Schritt, bis wir tatsächlich für ewig dort sind.
Was müssen wir darunter verstehen, dass wir im Himmel bereits eingegliedert sind? Wir bilden zusammen mit Jesus Christus einen Leib:
- «Denn wie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft ...» (1.Kor 12,12-13).
- «Ihr aber seid der Leib Christi und jeder von euch ein Glied» (1.Kor 12,27).
- «... Christus (ist) das Haupt der Gemeinde ... die er als seinen Leib erlöst hat» (Eph 5,23).
Wenn wir mit Christus, dem Haupt, zusammen einen Leib bilden und Er bereits im Himmel ist (zur Rechten der Majestät in der Höhe, Hebr 1,3; 8,1), dann sind wir in und durch Ihn eingegliedert im Himmel. Und somit befinden wir uns dann wirklich an der Pforte des Himmels oder nahe beim Himmel.
Darüber hinaus sind Kinder Gottes schon im Himmel eingeschrieben, weil sie das dortige Bürgerrecht besitzen. Den Christen in Philippi schreibt Paulus: «Unser Bürgerrecht aber ist im Himmel ...» (Phil 3,20). Dort gibt es tatsächlich ein Bürgerregister, in das alle zukünftigen Bürger des Himmelreichs eingetragen sind; es nennt sich «Buch des Lebens» (vgl. Offb 20,12.15). Paulus erwähnt es in seinem Brief an die Christen in Philippi: «... deren Namen im Buch des Lebens stehen» (Phil 4,3). Weiter lesen wir darüber: «Wer überwindet, der soll mit weissen Kleidern angetan werden, und ich werde seinen Namen nicht austilgen aus dem Buch des Lebens, und ich will seinen Namen bekennen vor meinem Vater und vor seinen Engeln» (Offb 3,5). Ausgelöscht bzw. ausgetilgt werden aus einer Schrift kann nur, wer einmal eingeschrieben gewesen ist. Tatsache ist eben, dass nach dem Willen Gottes vor Grundlegung der Welt alle Namen aller Menschen im Buch des Lebens eingeschrieben worden sind (vgl. 1.Tim 2,4). Doch all diejenigen, die sich während ihres Lebens nicht zu Jesus Christus bekehrt haben, die ihre Sünden nicht durch Sein am Kreuz vergossenes Blut haben austilgen lassen und die darum mit unvergebenen Sünden sterben, werden aus dem «Buch des Lebens» ausgetilgt.
Wer Jesus Christus durch den Glauben in Sein Herz aufgenommen hat (Joh 1,12) und so zu Seiner Herde gehört (vgl. z.B. Lk 12,32), ist in und durch den Sohn Gottes im Himmel eingegliedert und bleibt unauslöschlich im «Buch des Lebens» eingeschrieben. Deshalb befinden sich wiedergeborene Christen, Kinder Gottes, direkt an der Pforte des Himmels. Und darum ist es für ein Kind Gottes, wenn es hier unten den letzten Atemzug tut, wie wenn es in seiner Wohnung von einem Zimmer zum anderen geht.
Eigentlich warten wir nur noch darauf, dass die Pforte des Himmels geöffnet wird, damit wir in die ewige Heimat einziehen können! Das könnte sich jeden Tag ereignen, ob durch den Tod oder durch die Entrückung, die Hinwegnahme der Gemeinde von dieser Erde (1.Thess 4,16-17).
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